Allgemein

Zeit
Es gilt MEZ. und die Sommerzeit.

Sprache
Deutsch.

Grenzformalitäten

Reisedokumente
Deutschland ist EU-Mitglied. Ausländer müssen im Besitz eines gültigen Passes oder gültigen Ausweises sein. Bei Kindern bis zu 16 Jahren wird auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils akzeptiert.

Kfz-Papiere
- gültiger nationaler oder internationaler Führerschein
- Zulassungschein
-  Grüne Internationale Versicherungskarte (auch für Anhänger oder Caravans)
Nationalitätskennzeichen im blauen Feld des Nummernschilds am Wohnwagen oder Anhänger.

Caravans
Können zollfrei eingeführt werden, zusammen mit dem Zugfahrzeug. Caravananhänger mit einem höheren Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg brauchen eine eigene Zulassung und ein eigenes Kennzeichen. Achtung: in Deutschland muß man für diese schwereren Caravans eine eigene Grüne Karte haben. Also eine für das Kraftfahrzeug und noch eine für die Caravan.

Tiere
Für das Mitnehmen von Gesellschaftstieren gelten in den meisten europäischen Ländern dieselben Vorschriften. Diese Vorschriften beziehen sich auf Impfbescheinigungen, Rassen, Gesundheitszeugnisse usw. Mehr Infos zum Heimtierpass dazu erhalten Sie: www.bundestieraerztekammer.de . Auch Ihr Tierarzt kann Ihnen weiter helfen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Einige Impfungen müssen schon lange vorher durchgeführt worden sein.

Währung und Geldangelegenheiten
Währungseinheit ist der Euro. Mit einer Bankkarte mit dem Maestrologo, können Sie überall an den Bankautomaten mit dem gleichen Logo Geld abheben. Mit dieser Karte können Sie auch an allen Verkaufsstellen mit diesem Logo bezahlen. Manchmal müssen Sie noch unterschreiben und oft wird nach Ihrem Ausweis gefragt.

Banken sind samstags und sonntags geschlossen. Die Öffnungszeiten vor Ort und Bank sind verschieden, aber die Filialen schließen spästens um 18.00 Uhr.

Zollvorschriften
Für Reisen innerhalb der EU-Länder gilt, dass ‘für den persönlichen Gebrauch’ soviel Gepäck wie erforderlich mitgeführt werden darf. Sie müssen dennoch nachweisen können, dass diese Güter für Sie selbst und nicht für den Handel bestimmt sind.
An den Grenzen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern können die Kontrollen verschärft werden. Für Güter, die aus einem Nicht-EU-Land stammen, gelten bestimmte zollfreie Mengen. Für mehr Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Zoll auf.

Krankenversicherung
Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und einigen Vertragsländern müssen im Besitz einer europäischen Krankenversicherung sein. Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall in anderen Vertragsländern kann dieser Pass vorgezeigt werden. Das frühere E111-Formular gilt nicht mehr verpflichtend. Bevor Sie auf Reisen ist es selbstverständlich eine Reiseversicherung mit einer guten Krankenversicherung abzuschließen.

Öffnungszeiten und Feiertage

Post
Im Allgemeinen geöffnet von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr, am Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr. Die Postämter in Bahnhöfen sind in den großen Städten an Wochentagen bis in den späten Abend und sonntags geöffnet.

Geschäfte
Allgemeine Öffnungszeiten in Großstädten: Zwischen 9.00 und 10.00 bis 18.00/20.00 Uhr (Mo.-Sa.). Die Supermärkte in großen Städten sind von 8.30 bis 20.00 Uhr geöffnet. Andere Geschäfte in großen Städten sowie Läden in kleineren Orten haben üblicherweise folgende Öffnungszeiten: von 9.00 bis 18.30 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind die Geschäfte geschlossen. Die Geschäfte sind samstags teilweise bis 16.00 geöffnet. In großen Städten können die Geschäfte samstags auch bis 20.00 geöffnet sein, manche schließen allerdings auch schon um 16.00 Uhr. Bäckereien meist am Sonntagmorgen geöffnet.

Ärzte und Apotheken

Die Sprechzeiten sind im Allgemeinen zwischen 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr, außer mittwochs, samstags und sonntags. In Notfällen sind nach 18.00 Uhr und an Wochenden medizinische Notdienste eingerichtet. Apotheken sind von montags bis freitags von 8.00 bis 18.30 Uhr geöffnet, samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr. Nacht- und Sonntagsdienste sind bei jeder Apotheker angegeben.

Feiertage
Für die ganze Bundesrepublik gilt:
- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1. Mai (Tag der Arbeit)
- Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- 3. Oktober (Tag der dt. Einheit) 
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.

Abweichung einzelner Bundesländer: 
6. Januar: Heilige Drei Könige in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.
23. Februar: Rosenmontag in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern.
11. Juni: Fronleichnam in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
15. August: Maria Himmelfahrt im Saarland und den katholischen Teilen Bayerns.
31. Oktober: Reformationstag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
1. November: Allerheiligen: teilweise in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.
Der 22. November (Buss- und Bettag) ist in Sachsen auch ein Feiertag.

Straßen und Verkehr

Verkehrsvorschriften
Höchstgeschwindigkeit: innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, außerhalb 100 km/h. Auf den Autobahnen gilt eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Pkw mit Anhänger oder Wohnwagen auf allen Straßen und Autobahnen 80 km/h.

Um mit dem Auto und dem Caravan oder Anhänger schneller als 80 km/h und maximal 100 km/h zu fahren, braucht man eine Sondergenehmigung. Man bekommt diese Erlaubnis, wenn der Caravan einschließlich Ladung das Leergewicht des Autos nicht überschreitet. Außerdem muss Ihr Caravan über ein Anti-Schleudersystem und Ihr Auto über ABS-Bremsen verfügen. Neu ist auch, dass der Anhängerkupplungsdruck gleich sein muss der Höchstzulassung für das Auto oder, falls niedriger, dann mit dem maximalen Kupplungsdruck für Caravan oder Anhänger.

Im Baustellenbereich auf Autobahnen gibt es strenge Tempokontrollen. Fahrzeugführer dürfen nur mit Freisprechanlage telefonieren. Auch Radfahrer, die ohne Freisprechanlagen telefonieren, können eine Geldbuße erhalten.

Bei Staus auf den Autobahnen muss man so weit rechts oder links fahren, dass in der Mitte eine Gasse für Hilfsfahrzeuge frei wird. Verkehrsverstöße kann die Polizei sofort mit einem Bußgeld ahnden. Verstöße bei Alkohol am Steuer werden ab 0,5 ‰  geahndet. Darunter je nach Schuldbeteiligung.

Seit Mai 2006 müssen alle Fahrzeuge in Deutschland (also auch Fahrzeuge von Touristen) bei winterlichen Straßenverhältnissen über eine Winterausrüstung verfügen, d.h. Winterreifen und ausreichend Forstschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Achten Sie bei der Fahrt mit Winterreifen auf die dort angegebene Höchstgeschwindigkeit. Falls diese niedriger ist, muss sie für den Fahrzeugführer mit einem Sticker gekennzeichnet sein.

Umweltplakette
Seit 1. Januar 2008 ist in einer wachsende Zahl deutscher Städte eine Umweltplakette Pflicht. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Die betreffende Städten weisen mit den Schildern 'Umweltzone' darauf hin. Man darf diese Zonen nur mit dieser Plakette befahren. Alle infos dazu: www.umwelt-plakette.de. Man kann über diese Webseite diese Plakette bestellen. Schauen Sie sich vorher dort an, welche Städte/Zonen davon betroffen sind! Sie ersparen sich damit eventuell unnötig Kosten. Bis 2010 werden es etwa 15 Zonen sein. 

Panne
Der ADAC bietet einen bundesweiten Pannen-Hilfsdienst. Auf den Autobahnen kann man über die Notrufsäulen (alle 2 km) die Hilfe der Straßenwacht anfordern. Ansonsten ruft man den Hilfsdienst des ADAC (Tel. 01802/22.22.22 oder mobil 009-1802-22.22.22). Die bundesweit gültige Notruf Telefonnummer ist die 112.

Campen

Die Spannung beträgt 220V. Fast alle Campingplätze haben unter Mittag ihre Ruhezeiten (meistens von 13.00 bis 15.00 Uhr) die auch streng eingehalten werden.

Angeln
Angelschein erforderlich mit Passfoto. Die örtliche Fischereibehörde ist Ausländern behilflich.

Nützliche Adressen

Deutsche Zentrale für Tourismus DZT
Beethovenstr. 69
60325 Frankfurt am Main
Tel. 0 69/97 46 40
Fax 0 69/75 19 03
Internet: www.germany-tourism.de .