Allgemein

Zeit
Wie bei uns. Es gilt die Sommerzeit.

Sprache
Deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch.

Grenzformalitäten

Reisedokumente
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Gültiger Reisepass oder Personalausweis genügen. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen gültigen Kinderausweis oder Eintrag im Elternpass.

Kfz-Papiere
- gültiger nationaler Führerschein
- Zulassungsscheine für Auto und Anhänger
- grüne internationale Versicherungskarte

Caravans
In der Schweiz darf ein Caravan nicht breiter als 2,55m, nicht höher als 4m und inklusive Kupplung nicht länger als maximal 18m sein. Caravans über 750 kg (inklusive Ladung) müssen Bremsen haben und eine Zulassung sowie ein eigenes Kennzeichen. Beachten Sie die Beschränkungen auf einigen Bergstrecken. 

Tiere
Für das Mitnehmen von Gesellschaftstieren gelten in den meisten europäischen Ländern dieselben Vorschriften. Diese Vorschriften beziehen sich auf Impfbescheinigungen, Rassen, Gesundheitszeugnisse usw. Mehr Infos zum Heimtierpass dazu erhalten Sie: www.bundestieraerztekammer.de . Auch Ihr Tierarzt kann Ihnen weiter helfen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Einige Impfungen müssen schon lange vorher durchgeführt worden sein.

Währung und Geldangelegenheiten
Die Währungseinheit ist der Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen. Wechselkurs (September 2008): € 1 Euro = CHF 1,59. Den aktuellen Tageskurs des Franken erfahren Sie kostenlos bspw. bei www.bankenverband.de mit einem schnellen (gratis) Währungsrechner. Die Ein- und Ausfuhr von Schweizer Franken und anderer Valuta ist unbegrenzt. Vielerorts wird auch der Euro angenommen, allerdings das Wechselgeld in CHF ausgezahlt.
Mit einer Bankkarte mit dem Maestrologo, können Sie überall an den Bankautomaten mit dem gleichen Logo Geld abheben. Mit dieser Karte können Sie auch an allen Verkaufsstellen mit diesem Logo bezahlen. Manchmal müssen Sie noch unterschreiben und oft wird nach Ihrem Ausweis gefragt.

Banken sind in den Städten montags bis freitags von 8.30 bis 16.30 Uhr geöffnet. In ländlichen Gebieten schließen die Banken oft zwischen 12.00 und 13.30 Uhr. Die Wechselstuben an Flughäfen und Tankstellen sind durchgehend offen von 6.00 bis 21.00 Uhr, oft sogar bis 23.00 Uhr. Auch Reisebüros wechseln Geld, oft auch an Wochenenden.

Zollvorschriften
Neben den persönlichen Gebrauchsgegenständen dürfen eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak, 2 Liter Alkohol (unter 15%) plus 1 Liter starken Alkohol. Ausfuhr nahezu unbegrenzt. Mehr Infos dazu: www.zoll.ch .

Krankenversicherung
Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und einigen Vertragsländern müssen im Besitz einer europäischen Krankenversicherung sein. Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall in anderen Vertragsländern kann dieser Pass vorgezeigt werden. Das frühere E111-Formular gilt nicht mehr verpflichtend. Bevor Sie auf Reisen gehen ist es selbstverständlich, eine Reiseversicherung mit einer guten Krankenversicherung abzuschließen.

Öffnungszeiten und Feiertage

Post
Im Allgemeinen von 7.30 bis 18.30 Uhr geöffnet, in kleineren Ortschaften über Mittag geschlossen. Samstags sind die Hauptpostämter oft bis 11.00 Uhr geöffnet. Briefmarken werden auch in Tabak- und Zeitschriftenläden verkauft.

Geschäfte
Von Montag bis Freitag meistens von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 18.30 Uhr geöffnet, samstags schließen die Geschäfte um 16.00 oder 17.00 Uhr. Örtliche Unterschiede sind möglich. Am Montagmorgen sind viele Geschäfte geschlossen.

Ärzte und Apotheken
Sind in allen Städten zu finden. Am Wochenende haben sie abwechselnd Notdienst. In dringenden Fällen gehen Sie ins nächste Krankenhaus. Apotheken sind von 8.30 bis 18.30 Uhr geöffnet, außer Sonntags. Dienste außerhalb dieser Zeiten sind örtlich angezeigt.

Feiertage
Diese sind je nach Kanton unterschiedlich. Folgende Feiertage gelten landesweit:
- 1. Januar
- Karfreitag (mit Ausnahme Tessin)
- Ostermontag
- 1. Mai (Tag der Arbeit)
- Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- 1. August (Nationalfeiertag)
- 25. Und 26. Dezember

Straßen und Verkehr

Verkehrsvorschriften
Die Vorschriften unterscheiden sich kaum von unseren. Rechts hat Vorfahrt, außer auf Hauptstraßen. Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt. In den Bergen hat der Bergverkehr Vorfahrt. Postautos, Sattelschlepper, Autobusse, Lastwagen (in dieser Reihenfolge) haben in den Bergen Vorfahrt vor Pkw.

In Tunneln ist Abblendlicht Vorschrift. Die Promillegrenze liegt bei 0,5‰. Übertretungen werden schwer bestraft. Es herrscht Anschnallpflicht, auch auf dem Rücksitz. Übernachten im Auto ist nicht erlaubt. Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtung zulässig, Radarwarngeräte sind nicht erlaubt.

Die Höchstgeschwindigkeit, sofern nicht anders angezeigt, beträgt: Innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, auf Autobahnen 120 km/h. Für Caravans sind das 50 km/h innerhalb und 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen. Radarwarngeräte sind nicht erlaubt. Die Geschwindigkeit muss vor allem in den Bergen angepasst werden. Auf Hauptverkehrsstraßen sehen Sie auch Schilder mit einer empfohlenen Richtgeschwindigkeit. In der Schweiz sind auf bestimmten Steigungsstrecken Schneeketten Pflicht, wenn es der Straßenzustand erfordert. Diese Steigungen sind in den Tälern mit Warnschildern angezeigt. Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.

Tanken
Benzin und Diesel sind überall gut erhältlich. LPG ist nur sehr beschränkt erhältlich.

Mautvignette
Für die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen ist für Ausländer generell eine Vignette erforderlich, die ca. € 28.- kostet. Der Verkaufspreis für das Ausland richtet sich nach dem Wechselkurs. Die Vignette gilt für alle Kfz bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen im Jahr des Aufdruckes, sowie im Monat davor und im Monat danach. Für den Wohnwagen benötigen Sie eine zweite Vignette! Die Vignette kann in der Schweiz bei den Grenzbüros, bei Postämtern und an Tankstellen gekauft werden, außerhalb der Schweiz bei Automobilclubs und an der Grenze. Eine fehlende Vignette wird mit einer Geldbuße von 100 CHF geahndet. Für Straßentunnel wird keine gesonderte Maut erhoben, außer beim Großen St. Bernard (nach Italien) und dem Munt la Schera (nach Italien).

Bergpässe
Verboten für Wohnwagen: Klausenpass zwischen Altdorf und Linthal. Nicht zu empfehlen für Wohnwagen: Albulapass zwischen Tiefencastel und La Punt, Furkapass zwischen Gletsch und Realp, Grimsel zwischen Meiringen und Gletsch, Umbrailpass zwischen Santa Maria und Bormio.

Panne
Die Strassenwacht der Schweiz ist der TCS. An Hauptverkehrsstraßen und auf Bergpässen finden Sie Notrufsäulen (alle 2 km). Im Notfall kann die Pannenhilfe über die Nummer 140 angerufen werden. Notrufnummern: Polizei 117, Feuerwehr 118, Krankenwagen 144, Rettungshubschrauber 1414. Die 112 ist die allgemeine Notrufnummer.

Campen

Wildes Campen ist nicht erlaubt, es muss beim Eigentümer oder der örtlichen Polizei um Erlaubnis gefragt werden.

In der Schweiz gibt es verschiedene Stecker- und Steckdosenformate. Geerdete Stecker haben drei Pole, ungeerdete zwei. Selbst Geräte mit europäischen Flachsteckern (2 Pole) passen nicht zuverlässig, da sie häufig dickere Pole haben. Ein Adapter ist deshalb immer empfehlenswert.

Nützliche Adressen

Schweiz Tourismus
Postfach 16 07 54
D- 60070 Frankfurt/Main
Tel. gebührenfrei 00800/100 200 30
Fax gebührenfrei 00800/100 200, 31
E-Mail: info.de@switzerland.com
Internet: www.mySwitzerland.de