Zeit
Wie bei uns. Es gilt die Sommerzeit.
Sprache
Slowakisch, ungarisch, ruthenisch und etwas deutsch.
Reisedokumente
Die Slowakei ist EU-Mitglied. Gültiger Reisepass oder Personalausweis genügen, wenn sie nach der Einreise noch 3 Monate gültig sind. Personen ab 15 Jahren müssen einen eigenen Pass haben.
Kfz-Papiere
- gültiger internationaler oder nationaler Führerschein
- Zulassungsscheine für Auto und Anhänger
- Nationalitätskennzeichen D am Heck des Autos und Wohnwagens
- grüne internationale Versicherungskarte mit den Buchstaben ‘SK’
- gültige Bescheinigung einer Krankenversicherung
Caravans
Caravans und Anhänger ab 750 Kg (inklusive Ladung) müssen ein eigenes Kennzeichen haben.
Tiere
Für das Mitnehmen von Gesellschaftstieren gelten in den meisten europäischen Ländern dieselben Vorschriften. Diese Vorschriften beziehen sich auf Impfbescheinigungen, Rassen, Gesundheitszeugnisse usw. Mehr Infos zum Heimtierpass dazu erhalten Sie: http://www.bundestieraerztekammer.de/ . Auch Ihr Tierarzt kann Ihnen weiter helfen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Einige Impfungen müssen schon lange vorher durchgeführt worden sein. In der Öffentlichkeit muss Ihr Hund einen Maulkorb tragen.
Währung und Geldangelegenheiten
Seit 1. Januar 2009 gilt in der Slowakei der Euro. Bis dahin war die Münzeinheit die Slowakische Krone (SKK), unterteilt in 100 Heller. Achtung! Sie können nur noch wenige Wochen nach Einführung des Euros in der Slowakei mit Kronen bezahlen. Mit einer Bankkarte mit dem Maestrologo, können Sie überall an den Bankautomaten mit dem gleichen Logo Geld abheben. Achten Sie auf eventuelle Manipulationen an den (abgelegenen) Automaten! Banken sind an Werktagen von 8.00 bis 17.00 oder 18.00 Uhr geöffnet, manchmal mit Mittagspause.
Zollvorschriften
Für Reisen innerhalb der EU-Länder gilt, dass für ‘den persönlichen Gebrauch’ soviel Gepäck wie erforderlich mitgeführt werden darf. Sie müssen dennoch nachweisen können, dass diese Güter für Sie selbst und nicht für den Handel bestimmt sind. An den Grenzen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern können die Kontrollen verschärft werden. Für Güter, die aus einem Nicht-EU-Land stammen, gelten bestimmte zollfreie Mengen. Für mehr Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Zoll auf.
Krankenversicherung
Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und einigen Vertragsländern müssen im Besitz einer europäischen Krankenversicherung sein. Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall in anderen Vertragsländern kann dieser Pass vorgezeigt werden. Das frühere E111-Formular gilt nicht mehr. Bevor Sie auf Reisen gehen ist es selbstverständlich, eine Reiseversicherung mit einer guten Krankenversicherung abzuschließen.
Post
Offen an Werktagen von 8.00 bis 17.00 oder 18.00 Uhr, manchmal mit einer Mittagspause.
Geschäfte
Sind an Werktagen von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Große Einkaufszentren sind auch donnerstags meist bis 19.00 oder 21.00 Uhr geöffnet, samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr. Einige Supermärkte sind auch sonntags offen. Ketten wie TESCO und BILLA sind auch samstags und sonntags bis 17.00 Uhr geöffnet.
Feiertage
- Neujahr
- 6. Januar (Dreikönige)
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1. Mai
- 8. Mai (Tag der Befreiung)
- 5. Juli (Cyrilus und Methodius)
- 29. August (Nationalfeiertag)
- 1. September (Verfassung)
- 15. September (kirchl. Feiertag)
- 1. November (Allerheiligen)
- 17. November (Aufstand von 1989)
- 24. Dezember (Heiligabend)
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Verkehrsvorschriften
Rechts hat immer Vorfahrt, außer auf Hauptstraßen. Soweit nicht anders angezeigt ist die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h, außerhalb 90 km/h, auf Autobahnen 130 km/h. Autos mit Caravan 80 km/h. Die Mindestgeschwindigkeit auf den Autobahnen ist 50 km/h. Auch tagsüber immer mit Abblendlicht fahren (zwischen 15. Oktober und 15. April). Telefonieren während des Fahrens ist verboten (also auch mit Freisprecheinrichtung). Der Gebrauch und Besitz von Radarwarngeräten ist ebenfalls verboten. Verbandskasten und Warndreieick sind Pflicht. Bei Verkehrs- und anderern Unfällen ist man besonders streng. Unfälle mit Körperverletzungen und Schäden höher als SKK 50.000, etwa € 1.650.-, müssen unmittelbar der Polizei gemeldet werden. In der Slowakei gilt im Straßenverkehr striktes Alkoholverbot.
Autobahnvignette
Für einen Teil des slowakischen Straßennetzes ist eine Vignette vorgeschrieben. Für ein Motorfahrzeug bis 3.500 Kg (mit oder ohne Anhänger) bezahlt man etwa € 32.- für eine Jahresvignette, etwa € 9.- für einen Monat und etwa € 4.50 für eine Woche. Motorräder brauchen keine Vignette. Autobahnvignetten erhält man an der Grenze, auf Postämtern, oder Tankstellen und müssen, vom Fahrer aus gesehen, rechts oben oder unten angebracht werden.
Übersetzung der Verkehrsschilder
Prejazd zakazany = Verkehr verboten
Jednosmerna Premavka = Einbahnstraße
Dialkova Premavka = Verkehr über weite Strecken
Obchadzka = Umleitung
Nemocnica = Krankenhaus
Chodte vlavo = Fußgänger müssen links laufen
Kraftstoff
Die Tankstellen der Slowakei sind soweit modernisiert, dass alle Kraftstoffsorten erhältlich sind. Viele Stationen entlang der Autobahn sind 24 Stunden geöffnet, sonst von 6.00 bis 20.00 Uhr. Autogas (LPG) gibt es auch an allen modernen Stationen.
Panne
Wenn Sie einen Schutzbrief haben, können Sie auch die slowakische Straßenwacht UAMK ASASlovakia über die Nummer 18124 erreichen. Die Vermittlung spricht englisch und deutsch.
Wichtige Telefonnummern: Krankenwagen: 155; Polizei: 158; Feuerwehr: 150.
Es ist nicht erlaubt auf Parkplätzen zu übernachten. Eurostecker passen nicht. Im Allgemeinen ist warmes Wasser beschränkt und nur in gewissen Zeitabständen erhältlich.
Botschaft Slowakei
Friedrichstr. 60
D- 10117 Berlin
Tel. +49 (0) 30 88922-20
Fax. +49 (0) 30 88926-22
E-Mail: Konsularabteilung@botschaft-slowakei.de
Internet: http://www.botschaft-slowakei.de/ .
Für Österreich und die Schweiz
Slowakische Botschaft in Österreich
A-1190 Wien, Armbrustergasse 24
Tel.: 01/318-90-55200
Fax: 01/318-90-55208
Internet: http://www.vienna.mfa.sk/