Allgemein

Zeit
Wie bei uns. Es gilt die Sommerzeit.

Sprache
Spanisch (Castelliano), katalanisch, baskisch und galizisch.

Grenzformalitäten

Reisedokumente
Spanien ist EU-Mitglied. Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen gültigen Kinderausweis oder Eintrag im Elternpass.

Kfz-Papiere
- gültiger nationaler Führerschein
- Zulassungsschein für Auto und Anhänger
- grüne internationale Versicherungskarte
- Nationalitätskennzeichen D am Heck des Autos und Wohnwagens

Caravans
Eine extra grüne Versicherungskarte für den Caravan braucht man dann, wenn das Kennzeichen vom Zugfahrzeug abweicht.

Tiere
Für das Mitnehmen von Gesellschaftstieren gelten in den meisten europäischen Ländern dieselben Vorschriften. Diese Vorschriften beziehen sich auf Impfbescheinigungen, Rassen, Gesundheitszeugnisse usw. Mehr Infos zum Heimtierpass dazu erhalten Sie: www.bundestieraerztekammer.de . Auch Ihr Tierarzt kann Ihnen weiter helfen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Einige Impfungen müssen schon lange vorher durchgeführt worden sein. Informieren Sie sich zuerst, ob Haustiere auf den Campingplatz erlaubt sind.

In öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Taxi) dürfen Tiere nicht mit genommen werden.

Währung und Geldangelegenheiten
Die Währungseinheit in Spanien ist der Euro. Mit einer Bankkarte mit dem Maestrologo, können Sie überall an den Bankautomaten mit dem gleichen Logo Geld abheben. Mit dieser Karte können Sie auch an allen Verkaufsstellen mit diesem Logo bezahlen. Manchmal müssen Sie noch unterschreiben und oft wird nach Ihrem Ausweis gefragt.

Banken sind von Montag bis Freitag von 8.30 bis 14.00 oder von 9.00 bis 14.30 Uhr geöffnet, manche sind auch samstags zwischen 8.30 und 13.00 Uhr.

Zollvorschriften
Für Reisen innerhalb der EU-Länder gilt, dass für ‘den persönlichen Gebrauch’ soviel Gepäck wie erforderlich mitgeführt werden darf. Sie müssen dennoch nachweisen können, dass diese Güter für Sie selbst und nicht für den Handel bestimmt sind.

An den Grenzen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern können die Kontrollen verschärft werden. Für Güter, die aus einem Nicht-EU-Land stammen, gelten bestimmte zollfreie Mengen.

Krankenversicherung
Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und einigen Vertragsländern müssen im Besitz einer europäischen Krankenversicherung sein. Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall in anderen Vertragsländern kann dieser Pass vorgezeigt werden. Das frühere E111-Formular gilt nicht mehr.

Öffnungszeiten und Feiertage

Post
Im Allgemeinen sind die Postämter an Werktagen von 8.30 oder 9.00 bis 14.00 oder 14.30 Uhr und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. Briefmarken werden ausschließlich in Tabakläden verkauft, den sogenannte ‘Estancos’ oder ‘Tabacos’ und in den Postämtern. Auf den Marken muss immer ‘Correos’ und‘España’ zu lesen sein.

Geschäfte
Geöffnet an Werktagen von ca. 9.00 bis 14.00 Uhr und von ca. 16.30 bis 20.00 Uhr. In den Touristenzentren schließen die Geschäfte abends meistens später, und  sonntagmorgens sind manchmal die Lebensmittelgeschäfte geöffnet. Warenhäuser in großen Städten sind von Montag bis Samstag von 10.00 bis 20.00 oder 21.00 Uhr geöffnet.

Museen
Im Allgemeinen sind die Museen Montags geschlossen.

Feiertage
- Neujahr
- 6. Januar (Dreikönige)
- Gründonnerstag
- Karfreitag
- Ostersonntag
- 1. Mai (Tag der Arbeit)
- Pfingstsonntag
- 15. Juni (Corpus Christi)
- 15. August (Mariä Himmelfahrt)
- 12. Oktober (Nationalfeiertag)
- 1. November (Allerheiligen)
- 6. Dezember (Verfassung) 
- 8. Dezember (Mariä Empfängnis)
- 1. Weihnachtsfeiertag

In der Woche vor Ostern (Semana Santa) sind die Geschäfte oft nur halbtags geöffnet. Jeder Ort hat im Schnitt noch zwei extra Feiertage. Außerdem wird in jeder Stadt das Fest des Stadtpatrons (zum Beispiel St. Jorge in Barcelona im Frühjahr und im Herbst) gefeiert.

Straßen und Verkehr

Straßennetz
In den letzen Jahren sind viele Straßen (vor allem) Autobahnen umnummeriert worden. Mautstrecken sind jetzt an den Buchstaben AP erkennbar, während mautfreie am A erkennbar sind. Auf den Teilkarten sind diese Nummern eingetragen.

Verkehrsvorschriften
Es gelten im Großen und Ganzen dieselben Vorschriften wie bei uns. Achten Sie auf Rechtsverkehr. Auch langsam Verkehr hat Vorfahrt, außer auf Vorfahrtstraßen.

Ein Verkehrsschild kurz vor einer Kreuzung (gelbes Dreieck mit rotem Rand) mit den Worten ‘ceda el paso’ bedeutet ‘Vorfahrt achten’. Es ist streng verboten eine durchgezogene Mittellinie zu überfahren (empfindliche Strafen!). Mobil telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung und nicht auf dem Seitenstreifen oder mit einem Headset (also nur mit Lautsprecher). Es gilt Anschnallpflicht, auch auf den Rücksitzen. Außerdem ist jeder verpflichtet, zwei Warndreiecke im Auto mitzuführen. Für Brillenträger ist eine Reservebrille Pflicht. Das Abschleppen mit Privatfahrzeugen ist verboten.Auf Bergstraßen ist vor unübersichtlichen Kurven zu hupen.
Wenn nicht anders angezeigt beträgt die Höchstgeschiwndigkeit: innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, 90 km/h außerhalb und 70 km/h für Autos mit Anhänger. Auf Straßen mit getrennten Fahrbahnen und auf Straßen mit 4 Spuren beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, 80 km/h für Caravans. Auf Autobahnen höchsten 120 km/h und 90 km/h für Autos mit Anhänger.

Die Promillegrenze liegt bei 0,5‰. Übertretungen werden streng geahndet, Ausländer müssen an Ort und Stelle bezahlen.

Kraftstoff
Bleifrei, ‘Gasolina sin plomo’, ist überall erhältlich. Es gibt in Spanien auch Tankstellen mit Autogas. Fragen Sie dort an einer Tankstelle nach einer Liste, wo noch überall Autogas verkauft wird. Beim Campinggas gibt es in Spanien keine Füllmöglichkeiten für die blaue Flasche. Mann sollte am besten in Spanien die Gasflaschen kaufen und beim Verlassen des Landes wieder zurück geben.

Panne
Bei einer Panne rufen Sie den spanischen Automobilclub RACE (RACC in Katalonien) über die Notrufsäulen. RACE Barcelona: Tel. 935 080 303, RACE Madrid: Tel. 902 404 545. Die blau-gelben Autos mit der Aufschrift ‘race asistencia’ sind in ganz Spanien unterwegs. Die spanische Straßenwacht verfügt über ein Netz von Vertragswerkstätten.

Die landesweite Notrufnummer von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen lautet 112.

Fahrzeugführer und Insassen müssen bei einer Panne eine Warnweste in reflektierenden Farben, mit weißen Streifen (Logos,Text usw. dürfen nur klein gedruckt sein). Erlaubte Farben sind fluoreszierendes Gelb oder Orange. Man erkennt die Warnwesten an der EU-Norm EN 471 innen im Label. Bitten Sie im Falle eines Unfalls immer um die Hilfe Ihres Automobilclus oder Ihrer Versicherung. Die landesweite Notrufnummer von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen lautet 112.

Bergpässe mit dem Caravan
Bonaigua-Pass: ist generell nicht für Gespanne verboten, aber in den Wintermonaten mit Schnee gilt Schneekettenpflicht. Der Pass kann aber auch geschlossen sein.

Portillón-Pass: ist generell nicht für Gespanne verboten, jedoch ist diese Straße nicht sehr breit und wird in Fahrrichtung Frankreich immer schmaler; die Fahrt mit einem größeren Gespann kann dann sehr schwierig werden.

Campen

In Spanien werden Campingplätze in Kategorien eingeteilt. Die Kat. 1 bietet den höchsten Luxus. Wild campen ist nicht erlaubt. Wenn man trotzdem außerhalb eines Camping kampieren, muss vorher die Zustimmung des Landeigners eingeholt werden.

Nützliche Adressen

Spanisches Fremdenverkehrsamt
Kurfürstendamm 180
D-10707 Berlin
Tel. 06123/ 991 34
Fax 030/ 882 66 61
E-Mail: Berlin@tourspain.es 

In Österreich:
Spanisches Fremdenverkehrsamt
Walfischgasse 8
A-1010 Wien 1
Tel.01/512 95 80
Fax 01/512 95 81 

In der Schweiz:
Spanisches Fremdenverkehrsamt
Seefelderstraße 19
CH-8008 Zürich
Tel.01/252 79 30
Fax 01/252 62 04